# Versicherung und Haftpflichtpolice
**Versicherungs- und Haftpflichtrichtlinie für Viventum Drive**
## 1. Anwendungsbereich
Diese Versicherungs- und Haftpflichtrichtlinie gilt für alle Chauffeur-, Transfer-, Stunden-, Tages-, Event- und Sonderfahrten, die durch **Viventum Drive** erbracht oder organisiert werden.
Sie ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Zahlungsbedingungen sowie die Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinie von Viventum Drive. Im Falle abweichender individueller Vereinbarungen gehen diese vor.
## 2. Allgemeiner Versicherungsschutz
Viventum Drive stellt sicher, dass für die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge ein gesetzlich vorgeschriebener Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Je nach Fahrzeug, Einsatzart und Vertragsmodell können zusätzlich weitere Versicherungen bestehen, insbesondere:
* Kfz-Haftpflichtversicherung,
* Teilkaskoversicherung,
* Vollkaskoversicherung,
* Betriebshaftpflichtversicherung,
* Berufshaftpflichtversicherung, sofern erforderlich,
* Insassenunfallversicherung, sofern vereinbart oder vorhanden,
* Gepäck- oder Sachversicherung, sofern ausdrücklich vereinbart.
Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils bestehenden Versicherungsverträgen, gesetzlichen Vorgaben und den Bedingungen des jeweiligen Versicherers.
## 3. Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsbedingungen Schäden ab, die durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs gegenüber Dritten verursacht werden.
Dies umfasst insbesondere gesetzlich ersatzfähige:
* Personenschäden,
* Sachschäden,
* Vermögensfolgeschäden,
soweit diese im Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs stehen und vom Versicherungsschutz umfasst sind.
## 4. Betriebshaftpflichtversicherung
Soweit eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, dient diese der Absicherung betrieblicher Haftpflichtrisiken von Viventum Drive im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit.
Die Betriebshaftpflichtversicherung kann insbesondere Schäden abdecken, die nicht unmittelbar aus dem Betrieb eines Fahrzeugs entstehen, aber im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von Viventum Drive stehen.
Der genaue Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
## 5. Haftung von Viventum Drive
Viventum Drive haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese von Viventum Drive, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern, Fahrern, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern zu vertreten sind.
Viventum Drive haftet ebenfalls unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Viventum Drive nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
## 6. Haftung für Verspätungen und Folgeschäden
Viventum Drive bemüht sich um eine pünktliche Durchführung aller Fahrten. Verzögerungen können jedoch insbesondere durch Verkehr, Unfälle, Straßensperrungen, Wetterbedingungen, behördliche Maßnahmen, Sicherheitskontrollen, technische Störungen oder höhere Gewalt entstehen.
Für verpasste Flüge, Züge, Termine, Veranstaltungen oder Anschlussverbindungen haftet Viventum Drive nur, soweit Viventum Drive die Verzögerung zu vertreten hat und der Schaden nach Art und Höhe vorhersehbar war.
Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Zeitpuffer einzuplanen, insbesondere bei Flughafen-, Bahnhofs-, Geschäfts- und Eventterminen.
## 7. Haftung für Gepäck und persönliche Gegenstände
Der Kunde und die Fahrgäste sind grundsätzlich selbst für ihr Gepäck, Wertgegenstände und persönliche Gegenstände verantwortlich.
Viventum Drive haftet für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen nur, soweit Viventum Drive, ihre Fahrer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer den Schaden zu vertreten haben.
Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände übernimmt Viventum Drive keine Haftung, sofern kein Verschulden von Viventum Drive vorliegt. Gefundene Gegenstände werden nach Möglichkeit verwahrt und dem Kunden gegen Erstattung etwaiger Versand-, Kurier- oder Zustellkosten zurückgegeben.
Der Kunde sollte wertvolle Gegenstände, Dokumente, Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte und empfindliche Gegenstände stets selbst beaufsichtigen und nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurücklassen.
## 8. Haftung für Schäden am Fahrzeug
Der Kunde haftet für Schäden, Verunreinigungen, Wertminderungen, Reinigungskosten, Reparaturkosten und Nutzungsausfall, die durch ihn oder von ihm veranlasste Fahrgäste schuldhaft verursacht werden.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch:
* mutwillige oder fahrlässige Beschädigung,
* unsachgemäßes Verhalten im Fahrzeug,
* Rauchen im Fahrzeug,
* Verschütten von Getränken oder Speisen,
* Erbrechen oder sonstige starke Verschmutzung,
* Beschädigung von Sitzen, Gurten, Türen, Scheiben oder Innenausstattung,
* Mitnahme nicht angemeldeter Tiere,
* unsachgemäße Verstauung von Gepäck,
* Missachtung von Fahrerhinweisen.
Viventum Drive ist berechtigt, angemessene Kosten für Reinigung, Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall geltend zu machen.
## 9. Mitwirkungspflichten des Kunden im Schadensfall
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, Unfälle, verlorene Gegenstände oder sonstige Vorfälle unverzüglich Viventum Drive mitzuteilen.
Im Schadensfall hat der Kunde insbesondere:
* den Fahrer unverzüglich zu informieren,
* Viventum Drive unverzüglich zu kontaktieren,
* wahrheitsgemäße Angaben zum Schadenshergang zu machen,
* zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen,
* keine falschen oder irreführenden Angaben zu machen,
* erforderliche Nachweise, Fotos oder Dokumente bereitzustellen, soweit zumutbar.
Bei Verkehrsunfällen, Personenschäden oder erheblichen Sachschäden kann die Hinzuziehung der Polizei erforderlich sein.
## 10. Verhalten bei Unfall oder Notfall
Bei einem Unfall oder Notfall sind die Sicherheit der Fahrgäste, des Fahrers und Dritter sowie die Einhaltung gesetzlicher Pflichten vorrangig.
Der Kunde und die Fahrgäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Fahrers, der Polizei, Rettungsdienste oder sonstiger zuständiger Stellen Folge zu leisten.
Viventum Drive wird im Rahmen des Zumutbaren versuchen, Ersatzbeförderung oder Unterstützung zu organisieren, sofern die Fahrt aufgrund eines Unfalls, technischen Defekts oder sonstigen Ereignisses nicht fortgesetzt werden kann.
Ein Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der AGB und der konkreten Umstände des Einzelfalls.
## 11. Subunternehmer und Partnerunternehmen
Viventum Drive kann zur Durchführung von Fahrten geeignete Fahrer, Subunternehmer oder Partnerunternehmen einsetzen.
Viventum Drive achtet darauf, dass eingesetzte Fahrzeuge und Fahrer die erforderlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllen und ein angemessener Versicherungsschutz besteht.
Soweit Subunternehmer oder Partnerunternehmen eingesetzt werden, bleiben die haftungsrechtlichen Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Versicherungs- und Haftpflichtrichtlinie maßgeblich, sofern Viventum Drive Vertragspartner des Kunden ist.
## 12. Ausschlüsse und Einschränkungen
Eine Haftung von Viventum Drive ist ausgeschlossen oder eingeschränkt, soweit der Schaden verursacht wurde durch:
* höhere Gewalt,
* Verhalten des Kunden oder Fahrgasts,
* falsche oder unvollständige Angaben des Kunden,
* verspätetes Erscheinen des Kunden oder Fahrgasts,
* Missachtung von Sicherheitsanweisungen,
* rechtswidrige oder unzumutbare Wünsche des Kunden,
* Gegenstände, die der Kunde unbeaufsichtigt im Fahrzeug zurücklässt,
* Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Viventum Drive,
* Eingriffe Dritter, die Viventum Drive nicht zu vertreten hat.
Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.
## 13. Haftung des Kunden gegenüber Dritten
Verursacht der Kunde oder ein von ihm veranlasster Fahrgast einen Schaden gegenüber Dritten, ist der Kunde im gesetzlichen Umfang selbst verantwortlich.
Dies kann insbesondere gelten bei:
* Beschädigung fremden Eigentums,
* Verletzung von Sicherheitsvorschriften,
* rechtswidrigem Verhalten,
* Belästigung oder Gefährdung anderer Personen,
* Schäden an Einrichtungen von Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Veranstaltungsorten oder Parkflächen.
Viventum Drive kann den Kunden von Ansprüchen Dritter freistellen lassen, soweit der Kunde oder Fahrgast den Schaden zu vertreten hat.
## 14. Versicherungsschutz bei Sonderleistungen
Für besondere Leistungen, etwa Eventfahrten, Hochzeiten, VIP-Services, Roadshows, Kurierfahrten, Gepäcktransporte, Auslandsfahrten oder Fahrten mit besonderen Risiken, kann ein zusätzlicher oder abweichender Versicherungsschutz erforderlich sein.
Der Kunde ist verpflichtet, besondere Anforderungen oder Risiken bereits bei der Buchung mitzuteilen.
Viventum Drive kann die Durchführung solcher Leistungen von zusätzlichen Informationen, besonderen Vereinbarungen, höheren Entgelten oder zusätzlichem Versicherungsschutz abhängig machen.
## 15. Keine persönliche Versicherung des Kunden
Die von Viventum Drive unterhaltenen Versicherungen ersetzen keine eigene Reise-, Unfall-, Kranken-, Gepäck-, Veranstaltungs- oder sonstige Versicherung des Kunden.
Dem Kunden wird empfohlen, bei Bedarf eigene Versicherungen abzuschließen, insbesondere bei:
* wertvollem Gepäck,
* internationalen Reisen,
* geschäftskritischen Terminen,
* Events,
* medizinischen Besonderheiten,
* Reisen mit erhöhtem Risiko.
## 16. Schadensmeldung
Schäden, Unfälle oder sonstige versicherungsrelevante Vorfälle sind unverzüglich zu melden an:
**Viventum Drive**
E-Mail: **[E-Mail-Adresse für Schadensmeldungen einfügen]**
Telefon: **[Telefonnummer für Notfälle oder Schadensfälle einfügen]**
Die Schadensmeldung sollte nach Möglichkeit folgende Angaben enthalten:
* Buchungsnummer,
* Name des Kunden,
* Datum und Uhrzeit der Fahrt,
* Name des Fahrgasts, sofern abweichend,
* Beschreibung des Vorfalls,
* Fotos oder Nachweise,
* Kontaktdaten für Rückfragen.
## 17. Verhältnis zu Versicherungsbedingungen
Diese Richtlinie beschreibt den allgemeinen Umgang von Viventum Drive mit Versicherung und Haftung. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen.
Aus dieser Richtlinie ergibt sich kein eigenständiger Anspruch des Kunden gegen einen Versicherer, sofern ein solcher Anspruch nicht gesetzlich oder vertraglich besteht.
## 18. Änderungen dieser Richtlinie
Viventum Drive kann diese Versicherungs- und Haftpflichtrichtlinie mit Wirkung für die Zukunft ändern. Für eine Buchung gilt grundsätzlich die Fassung, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültig war, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
## 19. Stand
Stand dieser Versicherungs- und Haftpflichtrichtlinie:01.01.2026